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Avatar von spetctre
  • spetctre

mehr als 1000 Beiträge seit 26.01.2004

Re: Ausnahmen müssen aber begründet sein

Dann erkläre bitte, warum es nicht für kleine Jungen gelten soll. Ausgerechnet, wenn es ihre Genitalien betrifft.

Im Grundgesetz Artikel zwei steht eben nicht:

Jeder hat das Recht auf Leben.
Männer, Frauen und Mädchen haben zusätzlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

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