Dann erkläre bitte, warum es nicht für kleine Jungen gelten soll. Ausgerechnet, wenn es ihre Genitalien betrifft.
Im Grundgesetz Artikel zwei steht eben nicht:
Jeder hat das Recht auf Leben.
Männer, Frauen und Mädchen haben zusätzlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit.