seneca13 schrieb am 06.02.24 15:37:
mann-oh-mann schrieb am 06.02.2024 14:07:
demokratisch abgestimmt worden ist darüber nie.
das haben Abgeordnete getan, ohne vorher dafür legitimiert worden zu sein.
......
abgesehen davon ist es so, daß die Abgeordneten keinen Einfluss auf den Inhalt hatten, und ihn nicht mal in kleinen Details ändern konnten . und wenn sie den Antrag abgelehnt hätten, währe er ihnen erneut, so lange bis sie zustimmen, vorgelegt worden.>>>
Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz am 8. Mai 1949 um 23:55 Uhr (wegen der politischen Bedeutung des vierten Jahrestags des Tags der Befreiung) nach 36-maligen Nachbesserungen mit 53 zu 12 Stimmen. Gegen das Grundgesetz stimmten jeweils die beiden Abgeordneten der KPD, des Zentrums, der DP und sechs der acht CSU-Abgeordneten.
Die drei westlichen Militärgouverneure gaben am 12. Mai ihr Einverständnis, und auch die Bundesländer stimmten vom 18.–21. Mai 1949 dem Entwurf zu – allein der Bayerische Landtag stimmte mehrheitlich gegen das Grundgesetz, das ihm zu wenig föderalistisch erschien, allerdings mit der Maßgabe, das Grundgesetz anzuerkennen, wenn zwei Drittel der Bundesländer es ratifizieren würden, was der Fall war (Art. 144 Abs. 1 GG).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
Die Präambel lautet:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.Nix mit "das Nähere regelt ein Gesetz"...
zB durch begehen einer Straftat. denn eine Strafe und selbst die Zuführung zur selben durch die Staatsmacht währe sonst natürlich unmöglich.
Ja, Grundrechte können aufgrund einer Straftat entzogen werden, stimmt. Freiheitsrechte z.B., ohne ging es nicht mit Freiheitsstrafe - hier genau steht auch der Zusatz z.B. mit "das Nähere regelt ein Gesetz".
Dass da nicht das ganze Gesetz steht hat damit zu tun, dass eine Verfassung die Grundregeln festlegt, Gesetze die Details regeln müssen.Und ja, die Verfassung wird/wurde immer wieder ausgehöhlt, missinterpretiert, ... stimmt.
Und nicht alle in der Politik handeln danach - auch nicht in der Exekutive.
Dafür aber, um zu gewährleisten, dass das sanktioniert werden kann, ist im Grundgesetz die Gewaltenteilung festgeschrieben. Damit haben Bürger das Recht, den Staat an seine Verpflichtungen zu erinnern.Was aber an dieser Tatsache, dass Menschen oftmals Regeln überdehnen - und sie dann wieder "zur Ordnung gerufen werden müssen" - gibt's ja auch im Kleinen - nun wäre mit einer anderen, neuen Verfassung anders?
jupp
Präambel war der falsche Ausdruck für die 1. 20 Paragraphen des GG.
geistige Umnachtung meinerseits...🫣
"und näheres beschreibt ein Gesetz" stand in dem von mir damals gelesen Schulbuch über das GG, ich suche noch nach dem Beleg, keine Zeit zZ.
ein parlamentarischer Rat interessiert mich nicht, solange ich als Wähler auf die Entscheidung eines solchen keinerlei Einfluss habe. weder ist der Wähler dieser Menschen darüber informiert worden das diese Leute derartiges bestimmen dürfen (was ihnen in der Realität gar nicht möglich war), noch von den zu wählenden eine Vorstellung veröffentlicht worden, wofür sie sich denn in der Festlegung des Grundgerüsts unserer Demokratie entscheiden werden.
genau so wenig wie ein Arbeiter Soldaten und Bauern Rat eines Staates der in Teilen auf dem selben Gebiet lag, irgendwann von irgendeinem dafür festgelegt wurde, als Grundstock für eine für mich gültige Verfassung zu dienen.
und ebenfalls aus der Vergangenheit habe ich die Definition für Verfassung.
eine durch freihe Entscheidung der Bürger gewählte Grundlage des Staates, der Staatsform.
auch das war damals (bei mir zB) Teil des Unterrichts.
mit dem Hinweis, daß wir so lange keine Verfassung haben werden, bis unser Staat wieder souverän ist.
dies ist er offiziell geworden (hust), und das Recht, eine Verfassung zu wählen, wenn die BRD wieder souverän ist, wurde uns durch Kohl und Co entzogen. dies war der wichtigste Teil, den die sog. Väter des GG den Besatzungsmächten abringen konnten.
mit Füßen in den Dreck getreten, von einem... Schwergewicht.
"das Nähere regelt ein Gesetz".
wie alles an Juristen Deutsch und Sprache ganz allgemein, ist die Aussage eines einzelnen kurzen Inhalts immer Definitionssache/Auslegungssache.
hier fehlt ein in Kontext bringen, eine klare Definition von 'regelt'.
dies ist weidlich ausgenutzt worden, wie dir ja auch bewusst ist.
es geht ja sogar so weit, daß die Politik Gesetze verabschiedet, die dem GG von Anfang an zuwider laufen. Verordnungen gibt's zig tausende!
damit noch ein paar Jahre weiter gemauschelt und abkassiert werden kann, bis das VVG die kassiert, und dann neue Gesetze beschlossen werden, die dann wieder gegen das GG (mit Absicht!!!) verstoßen.
eine Gewaltenteilung existiert ebenfalls nur für die unteren Schichten von Politik und Wirtschaft zB.
die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden, und auf ein unabhängiges Gegenstück wie zB einen Bürgeranwalt wurde bewusst verzichtet!
direckt zu wählen ist in der Justiz sowieso nichts.
undemokratisch!
warum sollte man das nicht ändern?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.02.2024 16:23).