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  • seneca13

mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2012

Re: Verfassung - der Parlamentarische Rat tagte 1948-1949

mann-oh-mann schrieb am 06.02.2024 14:07:

demokratisch abgestimmt worden ist darüber nie.
das haben Abgeordnete getan, ohne vorher dafür legitimiert worden zu sein.
......
abgesehen davon ist es so, daß die Abgeordneten keinen Einfluss auf den Inhalt hatten, und ihn nicht mal in kleinen Details ändern konnten . und wenn sie den Antrag abgelehnt hätten, währe er ihnen erneut, so lange bis sie zustimmen, vorgelegt worden.

>>>

Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz am 8. Mai 1949 um 23:55 Uhr (wegen der politischen Bedeutung des vierten Jahrestags des Tags der Befreiung) nach 36-maligen Nachbesserungen mit 53 zu 12 Stimmen. Gegen das Grundgesetz stimmten jeweils die beiden Abgeordneten der KPD, des Zentrums, der DP und sechs der acht CSU-Abgeordneten.

Die drei westlichen Militärgouverneure gaben am 12. Mai ihr Einverständnis, und auch die Bundesländer stimmten vom 18.–21. Mai 1949 dem Entwurf zu – allein der Bayerische Landtag stimmte mehrheitlich gegen das Grundgesetz, das ihm zu wenig föderalistisch erschien, allerdings mit der Maßgabe, das Grundgesetz anzuerkennen, wenn zwei Drittel der Bundesländer es ratifizieren würden, was der Fall war (Art. 144 Abs. 1 GG).

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat

Die Präambel lautet:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Nix mit "das Nähere regelt ein Gesetz"...

zB durch begehen einer Straftat. denn eine Strafe und selbst die Zuführung zur selben durch die Staatsmacht währe sonst natürlich unmöglich.

Ja, Grundrechte können aufgrund einer Straftat entzogen werden, stimmt. Freiheitsrechte z.B., ohne ging es nicht mit Freiheitsstrafe - hier genau steht auch der Zusatz z.B. mit "das Nähere regelt ein Gesetz".
Dass da nicht das ganze Gesetz steht hat damit zu tun, dass eine Verfassung die Grundregeln festlegt, Gesetze die Details regeln müssen.

Und ja, die Verfassung wird/wurde immer wieder ausgehöhlt, missinterpretiert, ... stimmt.
Und nicht alle in der Politik handeln danach - auch nicht in der Exekutive.
Dafür aber, um zu gewährleisten, dass das sanktioniert werden kann, ist im Grundgesetz die Gewaltenteilung festgeschrieben. Damit haben Bürger das Recht, den Staat an seine Verpflichtungen zu erinnern.

Was aber an dieser Tatsache, dass Menschen oftmals Regeln überdehnen - und sie dann wieder "zur Ordnung gerufen werden müssen" - gibt's ja auch im Kleinen - nun wäre mit einer anderen, neuen Verfassung anders?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.02.2024 15:37).

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