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Eine Frau war nach Einreise aus Serbien nicht ihrer Pflicht nachgekommen, einen PCR-Test (SARS-Cov2) beizubringen und sollte deshalb eine Ordnungsstrafe bezahlen. Sie erhob Einspruch mit dem Argument, der PCR-Test könne keine Infektion nachweisen. Das Amtsgericht Heidelberg hat zur Klärung dieses Sachverhalts einen Sachverständigen bestimmt, der ein Gutachten erstellen soll. Sein Name: Christian Drosten.