Nutzt eine Partei X Behörden und steuergeldfinanzierte NGOs um eine andere, vermeintlich undemokratische, Partei zu bekämpfen, dann hat sich diese Partei X aus dem demokratischen Spektrum verabschiedet und gehört als kriminelle Organisation verboten und verfolgt.
Und das gilt auch dann, wenn die vermeintlich undemokratische Partei tatsächlich undemokratisch wäre, denn undemokratische Parteien müssen in einer Demokratie durchaus erlaubt sein.
Verfolgt werden sollte eine Partei nur, wenn sie eine kriminelle Organisation ist, sich also etwa durch kriminelle Machenschaften wie Drogen-, Menschen- oder Waffenhandel finanziert.