Ansicht umschalten
Avatar von KarlderEinfaeltige
  • KarlderEinfaeltige

998 Beiträge seit 01.12.2020

Re: Ja wo ist er denn, der Vertragsentwurf?

KarierterHut schrieb am 27.04.2024 11:06:

Der Welt-Artikel ist leider hinter einer Bezahlschranke, und ob dort der Wortlaut zu finden ist, ist fraglich.
Was wäre denn der Preis der Ukraine für den Frieden gewesen? Weiß da jemand mehr als im TP-Artikel steht?

Begrenzung der ukrainischen Armee auf maximal 85.000 Mann (die Ukraine bot 250.000 an), bei der Ausrüstung gab es auch signifikant unterschiedliche Vorstellungen. Regelungen über den Grenzverlauf gab es im Vertragsentwurf offenbar keine.

"Die russische Delegation beharrte dagegen darauf, dass die Festlegung der Grenzen von Putin und Selenskyj persönlich vorgenommen und auf einer Landkarte eingezeichnet wird."

Bei den Sicherheitsgarantien fehlte die Zustimmung der Garantiemächte und Russland wollte sich ein Veto-Recht einräumen lassen.

"Im Fall eines „bewaffneten Angriffs auf die Ukraine“ würden sich die Garantiestaaten verpflichten, Kiew innerhalb von höchstens drei Tagen bei seinem in der UN-Charta verbrieften Recht auf Selbstverteidigung zu unterstützen. Dieser Beistand könne in einer „gemeinsamen Aktion“ aller oder einzelner Garantiemächte erfolgen. Dieser Vertrag hätte laut Artikel 15 in jedem Unterzeichnerstaat ratifiziert werden sollen, um völkerrechtliche Verbindlichkeit zu garantieren. (...)
Allerdings hätten die Sicherheitsgarantien, die im Frühjahr 2022 auf dem Tisch lagen, in einem zweiten Schritt noch der Zustimmung der USA, Chinas, Großbritanniens und Frankreichs bedurft. (...)
Ein weiteres Problem: Russland forderte, dass im Angriffsfall alle Garantiestaaten zur Aktivierung des Beistandsmechanismus zustimmen mussten. Das hätte Moskau ein Vetorecht eingeräumt, um den Schutzmechanismus auszuhebeln. Zudem lehnte Moskau die ukrainische Forderung ab, dass die Garantiestaaten im Angriffsfall eine Flugverbotszone über der Ukraine einrichten konnten."

Bewerten
- +
Ansicht umschalten