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  • Dipl.-Ing. Vorausentwicklung

238 Beiträge seit 05.02.2024

Die tatsächlichen Kriegsverbrechen in Butscha und deren mediale Darstellung

Was in Butscha in den ersten Tagen nach Einrücken der russ. Truppen passiert ist wurde durch Recherchen der NYTimes nahezu lückenlos dokumentiert -- vor allem aus Videos von Überwachungskameras.

Und ich sehe Differenzen zwischen den Anschuldigungen im Fall Butscha und dem was bisher tatsächlich belegt ist.

Die NYTimes weist die Erschießung von 9 Personen nach deren Festnahme durch die russischen Soldaten nach -- ein Kriegsverbrechen.

Aber und das ist ein wichtiges "Aber" -- es waren wie die NYTimes selbst klar ausweist keine "geschützten Zivilisten" im Sinne der Genfer-Konvention die Opfer dieses Verbrechens wurden sondern "illegale Kombattanten" (Begriffserklärung folgt).

Wahrscheinlich waren es Zivilisten in Zivilkleidung die von ukrainischen Stellen bewaffnet und in Einsatz gebracht worden -- vielleicht auch tatsächlich ukrainische Soldaten mit Waffen aber in Zivilkleidung (beides möglich).

Das ist meiner Meinung nach Kriegs-rechtlich, politisch und moralisch ein deutlicher Unterschied.

Offizielle ukrainische Stellen haben im März 2022 auch "offiziell" gemeldet das Waffen an Zivilisten abgegeben werden -- was zu den Erkenntnissen aus dem NYTimes Video passt.

Die Fakten:

1.) Ukrainische Offizielle sprechen von einer planmäßigen
Bewaffnung von (mehr oder minder) Zivilisten ohne formalen Status
"legaler" Kombattanten (Keine Uniformen keine reguläre
Eingruppierung in die Streitkräfte etc.)

Zitat Tagesschau am 26.02.2022 [1]:

"„25.000 automatische Waffen an Bürger in Kiew verteilt

Zur Abwehr des erwarteten großen russischen Angriffs auf die
ukrainische Hauptstadt Kiew haben die Behörden nach eigenen Angaben
zahlreiche Waffen an die Einwohner verteilt. Insgesamt seien 25.000
automatische Waffen sowie zehn Millionen Patronen ausgegeben
worden, sagte Innenminister Denys Monastyrskyj in einem
veröffentlichten Video.

Auch Panzerabwehrwaffen seien ausgehändigt worden. "Kiew wird sich
selbst verteidigen", sagte Monastyrskyj. ...“"

Es sei anmerkt Butscha zählt zum Großraum Kiew in dem Sinne das es
ca 25km vom Zentrum Kiews entfernt ist [2].

2.) Relevante Ausschnitte des Videos der NYTimes [3]:

Zitate NYTimes Recherche zu Kriegsverbrechen in Butscha [3]:

Ab Minute 4:50:

"A Ukraine Checkpoint is mount by volunteer fighters (Im Bild:
2 Personen 1x Zivil 1x in Uniform-WinterJacke ohne Hoheitsabzeichen
beide mit Ak 74 Schnellfeuerwaffen) days earlier some of them hat
endlistet with territorial defense to defend Butscha (Bild 1 x
weitere Person in Zivlil aber mit militärischer Schutzweste)

Now as the russians came they hide inside this home (Bild ziviles
Wohnaus -- Sandsack-geschützer Kontollposten davor) a decision that
will cost them there lifes."

Ab Minute 8:35:

"The Russian Soldiers find the checkpoint guards how hide inside
the house we see earler
...
.7 of this 9 men are to be executed at the Russian base ..."
(Im Bild des Videos sind ca. 8 Männer in Zivilkleidung -- die von den russischen Soldaten abgeführt werden)

Fazit:

Was wir hier im Video [3] sehen ist ein Kriegsverbrechen aber kein
Kriegsverbrechen an durch Nichtkombattantenstatus geschützten
Zivilisten.

Streng genommen sehen wir nach Lehrbuch-Wortlaut (folgt gleich)
auch keine Erschießung von Kriegsgefangenen.
Den Kriegsgefangenen-Status haben nur legitimer Kombattanten.

Bewaffnete in Zivilkleidung ohne klare Kennzeichnung als
Kombattanten sind dagegen "Ungesetzliche" bzw "illegale
Kombattanten" die im Falle ihrer Ergreifung vor ein Gericht gehören
weil dies gegen Kriegsrecht verstößt (u.a. Verbot der Heimtücke).
Wie gesagt vor ein Gericht gehören -- nicht aber erschossen.

Genauere Begründung mit Quellenangaben:

Bewaffnete in Zivilkleidung sind keine „geschützten“ Zivilisten
sondern, Zitat Fachliteratur zu (legalen) Kombattanten und
Illegalen[4]:

"Rechtmäßige Kombattanten sind Angehörige der Streitkräfte ...

Streitkräfte sind ... aufgestellte Einheiten und Verbände,
bewaffnet und besonders (z.B. durch Uniformen, Armbinden oder
sonstige DEUTLICH sichtbare Unterscheidungsmerkmale )
gekennzeichnet.
....
Einzelpersonen oder Gruppen, die sich mangels einzelner ...
Merkmale [keine Uniform keine Unterscheidungsmerkmale gegen
Zivilisten] nicht von in eine der vier Kombattantenkategorienen
einodrnen lassen und dennoch an Schädigungshandlungen teilnehmen
[bewaffnete militärische checkpoints], können hierfür im Falle
ihrer Ergreifung nach den Gesetzten der Gewahrsamspartei in einem
Gerichtsverfahren bestraft werden.
Sie werden gelegentlich als "illegale" oder ... Kombattanten
bezeichnet, obwohl Ihnen kein Kombattantenstatus im Sinne eines
Rechtsstatus zukommt."

Feldhandbücher verschiedenster NATO-Staaten stellen dies genauso da
[5].

Wer mir nicht glaubt kann die Wikipedia-Artikel "Ungesetzlicher
Kombattant" [6] und "Kombattant" [7] lesen bzw. das eng.
Gegenstücken [8] dazu.

Es ist Kombattanten ganz grundsätzlich verboten sich als
nicht-Kombattanten wie z.B. als Zivilisten oder mit der Uniform der
Gegenseite zu tarnen, Zitat Fachliteratur [4]:

"Das Perfidieverbot (Verbot der Heimtücke)
....
Definition der Heimtücke, die als ein Verhalten gekennzeichnet ist,
durch das dem Gegner in der Absicht Vertrauen zu missbrauchen
[einen Schutzanspruch vorspielt] ... viele typisch heimtückische
Handlungsarten ... Vortäuschen eines zivilen oder
Nichtkombattantenstatus... "

Umgang-sprachlich wird auch manchmal von Freischärlerlern gesprochen, auch wenn das eigentlich kein Begriff des modernen Völkerechts ist [9], Zitat Bundesministerium der
Verteidigung [10]:

"Personen ohne Kombattantenstatus, die unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen, werden mitunter auch als Freischärler bezeichnet. Während Kombattanten für ihre bloße Teilnahme an den Kampfhandlungen nicht bestraft werden dürfen, müssen Zivilpersonen,
die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen, mit strafrechtlicher Verfolgung für die Straftaten, die sie durch diese Teilnahme begehen, rechnen. ..."

Also um Missverständnisse zu Vermeiden:

Wir sehen ein Kriegsverbrechen aber nicht an geschützten Zivilisten sondern an illegalen ukrainischen Kombattanten.
Russische Militärgerichtsbarkeit hätte das Recht gehabt diesen illegalen Kombattanten den Status als Kriegsgefangenen zu verweigern und sie strafrechtlich zu belangen.

Aber kein Soldat hat das Recht einen überwältigten oder sich ergebenen Gegner zu töten egal welchen Statuts dieser hat oder nicht hat .

Was ich hier schreiben sollten viele eigentlich noch vom eigenen Wehrdienst her wissen, ungefähr in dem Wortlaut wie ich mich an die BW-Grundausbildung erinnere:

"Soldaten dürfen sich nicht als Zivilisten "tarnen" und sind verflicht als Kombattanten erkennbar zu sein (Uniform + Hoheitsabzeichen)."

"Soldaten sind verpflichtet (soweit als möglich) Abstand zu Zivilisten zu halten und dürfen keine Zivilisten gefährden indem man sich hinter Zivilisten "versteckt" oder dergleichen."

"Jeder Gegner der den Kampf aufgegeben hat oder nicht mehr fähig ist den Kampf fortzusetzen darf nicht weiter bekämpft werden."

Quellenangaben:

[1] https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-samstag-101.h
tml#Waffen

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Butscha

[3] https://youtu.be/IrGZ66uKcl0
(NYTimes Video bei youtube)

[4] K. Ipsen, „Völkerrecht“, 5te Auflage Verlag C.H.Beck
(Kapitel Bewaffneter Konflikt und Neutralität – §68 Bewaffnete
Schädigungshandlungen und Kombattantenstatuts )

[5] https://ihl-databases.icrc.org/en/customary-ihl/v2/rule6

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Ungesetzlicher_Kombattant

[7] https://de.wikipedia.org/wiki/Kombattant

[8] https://en.wikipedia.org/wiki/Unlawful_combatant#Unprivileged_comba
tants

[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Freischar

[10] https://www.bmvg.de/resource/blob/93612/7d6909421eacad4ddc7dcdfdf58
d42ca/b-02-02-10-download-handbuch-humanitaeres-voelkerrecht-in-bew
affneten-konflikten-data.pdf

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