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" Abschließend ist festzuhalten, dass Anhaltspunkte dafür, dass fachfremde Überlegungen bei
der Aktenvernichtung eine Rolle gespielt haben könnten, bislang nicht vorliegen. Die
recherchierbar dokumentierten Entscheidungen erfolgten seinerzeit gemäß den gängigen
archivischen Regularien ohne weitere Prüfung möglicherweise vorhandener NSͲBezüge in
anderen Quellen.
Zu insgesamt 45 von 253 Personen, ca. 17%, konnte bislang eine „NSͲBelastung“ festgestellt
werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand waren davon 17 Angehörige der SS, sieben
Angehörige der Gestapo und gegen sieben wurden staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren in
Deutschland eingeleitet, die im Weiteren eingestellt wurden. Alle anderen 208 Personen
sind nicht entsprechend einzuordnen. Der Aktenverlust betrifft etwa 2% des für das
Forschungsprojekt einschlägigen Bestandes von Personalakten hauptamtlicher Mitarbeiter.
Die Ergebnisse der ForschungsͲund Arbeitsgruppe „Geschichte des BND“ zeigen, dass über
Beiziehung weiterer Archivbestände und Dokumentationen im BND sowie anderer Archive
und Institute der partielle Informationsverlust teilweise kompensiert werden kann. Die
ersten Teilergebnisse dieser Bemühungen werden hiermit vorgelegt. Sie werden im Rahmen
weiterer Untersuchungen zu komplettieren und danach erneut der Öffentlichkeit zu
präsentieren sein.
Dr. Bodo Hechelhammer
Leiter ForschungsͲund Arbeitsgruppe
„Geschichte des BND“.