FIAE-Flix schrieb am 15.08.2022 11:23:
Wobei man durchaus drüber diskutieren kann, inwiefern Lipp tatsächlich eine Journalistin und nicht eher ein Lautsprecher des Kreml ist (Gibt es eigentlich irgendwelche kritischen Aussagen von ihr zu Russland oder den Separatisten?).
Dann sieh sie einfach als Bloggerin. Also als eine Person, die ihre Meinung äußert. Das wäre dann das Thema Meinungsfreiheit und ist genauso durch die verfassungsmäßigen Grundrechte gedeckt wie die Pressefreiheit, die inzwischen übrigens meist Medienfreiheit heißt, da sich seit 1948 auch die Medienlandschaft weiterentwickelt hat.
Wie dem auch sei - du hast knackige Erwartungen an Journalisten: sie müssen über die "eigene" Seite kritisch berichten, meinst du. Keine "Lautsprecher" ihrer Regierung sein, meinst du.
Demnach verfügen die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland über keine Journalisten mehr. Du wirst aus ihrem Mund nämlich keine Kritik an der ukrainischen Kriegsführung oder z.B. über Korruptionssumpf in Kiew hören. - Das ist jedenfalls meine Meinung, die du gern anhand eines konkreten und bitte aktuellen Beispiels widerlegen darfst. Ich würde mich freuen.
Wenn man sich nun mal strafrechtlich relevante Dinge zu schulden kommen lässt (mutmaßlich bisher natürlich), hat das ansonsten natürlich Folgen.
Natürlich.
Wobei die Frage ist, welche Straftaten Lipp sich mutmaßlich zuschulden kommen ließ. - Bericht von der "falschen" Seite der Kriegsfront?
Oder welche mutmaßlichen Straftaten sich Eltern eines mutmaßlichen Straftäters zuschulden kommen lassen? - Kontaktschuld?
Was Sperrung / Kündigung von Konten oder Paypal angeht: Das ist nun mal leider das gute Recht von Banken und Privatfirmen und kann übrigens auch aus anderen Gründen passieren, so wie Youtube z.b. gerne mal kritische Videos über China demonetarisiert.
Die Tatsache, dass der US-Konzern "YouTube" seine User demonetarisiert, ist juristisch noch gar nicht aufgearbeitet.
Man darf aber gewiss sein, dass das auch in Zukunft nicht passiert, da der Konzern den westlichen Regierungen gern zu Diensten ist, so dass diese ihre Hände in Unschuld waschen können.
Es ist auch keineswegs so, dass diese Kündigung nur einen weiteren US-Konzern, nämlich Paypal, betrifft. Es betrifft auch normale Bankkonten.
Nun ist die Frage, womit sich ein normaler Bankbetrieb so zu beschäftigen pflegt, gewiss einigermaßen leicht zu beantworten: das Verfolgen von Interneteinträgen ihrer Bankkunden gehört für gewöhnlich NICHT dazu.
An diese Tatsache schließt sich gleich die Folgefrage an: wer veranlasst eine Bank wie z.B. die xyz-Bank mit Sitz in Deutschland oder die Sparkasse in Hintertupfing dazu Konten ihrer politisch aktiven Bankkunden oder deren Eltern zu kündigen?
Alles in allem halte ich das für strafrechtlich durchaus relevant. Wer auch immer die hierzu erforderliche Drecksarbeit leistet, müsste eigentlich strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, aber da hier mächtige Akteure dahinter stehen, ist es nahezu ausgeschlossen, dass das aufgearbeitet wird in dieser besten Demokratie, die Deutschland je hatte.