FIAE-Flix schrieb am 15.08.2022 15:25:
Mascha (fdb44fd3) schrieb am 15.08.2022 14:59:
Dann sieh sie einfach als Bloggerin. Also als eine Person, die ihre Meinung äußert. Das wäre dann das Thema Meinungsfreiheit und ist genauso durch die verfassungsmäßigen Grundrechte gedeckt wie die Pressefreiheit, die inzwischen übrigens meist Medienfreiheit heißt, da sich seit 1948 auch die Medienlandschaft weiterentwickelt hat.
Ja sicher, das tue ich auch. Allerdings hat auch in diesem Rahmen die Meinungsfreiheit ihre Grenzen - erst recht wenn man diese Meinung öffentlich zugänglich "publiziert". Was ich persönlich übrigens eh ein wenig lustig finde, ist mit der hier so eingeschränkten Meinungsfreiheit etc. zu argumentieren, dann aber ausgerechnet nach Russland zu gehen. Bekanntlich der Hort der freien Meinungsäusserung...
Amüsant, nicht wahr?
Wer hätte gedacht, dass Snowden nach Russland flüchten muss, um nicht zu 150 Jahre Knast verurteilt zu werden und in einem Hochsicherheitsgefängnis zu enden.
Wer hätte noch vor wenigen Jahren gedacht, dass ein Journalist in einem westlichen Gefängnis verrotten würde, nur weil er über Kriegsverbrechen berichtet hat.
Lipp ist auch nicht die einzige Medienschaffende, für die es hier brenzlig wurde. Ich weiß von mehreren Journalisten, die ins Exil gegangen sind, zum Teil sogar nach Moskau, oder auch ganz anderswohin, weil sie hier nicht mehr arbeiten können. Ihnen wurden Akkreditierungen entzogen, Konten gekündigt; sie wurden diffamiert, ausgegrenzt, kriminalisiert.
Deine Links zu irgendwelchen zdf-Blogs hast du mittels Suchfunktion gefunden. Sie sind nicht der Normalfalls, dienen eher zum Sand-in-die-Augen-streuen oder um sich eine Hintertüre offen zu halten. Sofern sich kritische Berichte nicht lediglich in einem wenig gelesenen Blog verstecken, werden sie im TV erst nach 0 Uhr gesendet, wie z.B dein Korruptions-Link.
Das kann mich nicht überzeugen. Denn an jedem einzelnen Abend der Woche sieht man, dass der Tenor der sogenannten Berichterstattung eindeutig einseitig ist. Röper und Lipp finden nur deshalb so viel Beachtung, weil das so ist, weil Aussagen bzw. Sender, die Berlin und Brüssel nicht genehm sind, offiziell verboten wurden.
"Tatsächlich ist die Belohnung oder Billigung von Straftaten im Strafgesetzbuch geregelt, und die von Lipp unterstützte russische Invasion stellt nach Ansicht von Experten unzweifelhaft ein Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetz dar."
"Belohnung oder Billigung" - so ein Blödsinn. Das Völkerstrafgesetz befasst sich überhaupt nicht mit Meinungsäußerungen von Zivilisten/Bürgern. Und worin soll die "Belohnung" bestehen?
Aber mich kann nichts mehr überraschen, nachdem Juristen allen Ernstes urteilten, dass zwar die Vorbereitung eines Angriffskriegs verfassungsrechtlich verboten sei, nicht jedoch die Führung eines Angriffskriegs (siehe denkwürdige Entscheidung des BVerfG zum Jugoslawien-Krieg).
Auch eine Bank kann einfach das Konto kündigen, ist ein stinknormaler Vertrag.
Es ist genauso wenig ein stinknormaler Vertrag wie der Vertrag mit einem Stromprovider - und zwar aus den gleichen Gründen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.08.2022 16:41).