respicefinem schrieb am 5. September 2014 13:21
> Das wird in diesem Forum ja so vehement eingefordert, wenn es um die
> Krim geht.
>
> Sollte das nicht auch für die freie Entscheidung von Staaten gelten,
> welchem Bündnis sie angehören wollen?
... der Loslösung von Kroatien von Jugoslawien erinnern. Das geschah
1991 mit einem Referendum, welches von den in Kroatien lebenden
Serben boykottiert wurde. Der Westen konnte diese Separierung gar
nicht schnell genug anerkennen. Dies mündete in den Kroatien-Krieg
1991-1995.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Kroatienkrieg
Es ist daher heute extrem doppelzüngig, wenn der Westen die Loslösung
der Krim als verfassungsrechtlich nicht abgesicherten Vorgang
darstellt und Russland für das Abhalten eines Anschlussreferendums
kritisiert.
Die Bestrebungen zur Loslösung nur dann anzuerkennen, wenn es einem
in den eigenen Kram passt, ist genau die Form von bigotter Politik,
die wie ein Boomerang auf einen zurückfällt und beim "Publikum" einen
schalen Nachgeschmack hinterlässt.
Auch in internationalen Angelegenheiten sollte "Gleiches Recht für
Alle" gelten.
> Das wird in diesem Forum ja so vehement eingefordert, wenn es um die
> Krim geht.
>
> Sollte das nicht auch für die freie Entscheidung von Staaten gelten,
> welchem Bündnis sie angehören wollen?
... der Loslösung von Kroatien von Jugoslawien erinnern. Das geschah
1991 mit einem Referendum, welches von den in Kroatien lebenden
Serben boykottiert wurde. Der Westen konnte diese Separierung gar
nicht schnell genug anerkennen. Dies mündete in den Kroatien-Krieg
1991-1995.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Kroatienkrieg
Es ist daher heute extrem doppelzüngig, wenn der Westen die Loslösung
der Krim als verfassungsrechtlich nicht abgesicherten Vorgang
darstellt und Russland für das Abhalten eines Anschlussreferendums
kritisiert.
Die Bestrebungen zur Loslösung nur dann anzuerkennen, wenn es einem
in den eigenen Kram passt, ist genau die Form von bigotter Politik,
die wie ein Boomerang auf einen zurückfällt und beim "Publikum" einen
schalen Nachgeschmack hinterlässt.
Auch in internationalen Angelegenheiten sollte "Gleiches Recht für
Alle" gelten.