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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Moralische Grenzen im Land des Fakelaki

Entsprechende Fälle hatte schon im Oktober der griechischen Privatsender Mega TV vermeldet. Impfverweigerer waren demnach in ein Impfzentrum oder zu Husärzten gegangen und hatten den Medizinern ein "Fakelaki" mit Beträgen von bis zu 400 Euro zugesteckt. Der im Griechischen gängige Begriff bedeutet "kleiner Umschlag" und bezeichnetet Schmiergeldzahlungen am Ärzte, um medizinische Dienstleistungen zu erhalten oder zu beschleunigen.

Mega TV zufolge baten die Impfunwilligen darum, statt eines Vakzins Serums lediglich Kochsalzlösung gespritzt zu bekommen. Natürlich sollte im Impfpass dann eine regelgerechte Impfung verzeichnet werden. Ihr Wunsch wurde nur zum Teil erfüllt: Die "Kochsalzlösung" enthielt Impfstoff.

Theoretisch könnten die Betroffenen nun die Ärzte verklagen und wegen des nicht von ihnen genehmigten medizinischen Eingriffs Strafanzeige erstatten. Dabei müssten sie aber auch ihre Absicht offenbaren, eine Impfung nur vorgetäuscht haben zu wollen. Das wiederum würde für sie eventuell höhere Strafen als die Tat der Ärzte bedeuten.

Also es ist die Eigenschaft von Schmiergeldzahlungen eben nicht rechtssicher zu sein.
Wenn das in Griechenland ähnlich läuft, wie bei uns, muss der Schmierer ja selber vorher eine Runde Zettel unterschreiben und hat ja hinterher auch sein Zertifikat bekommen. Also das Thema "Versehen" zieht da ebenso wenig, wie das Problem der Gewichtung des Einverständnisses.

In der Juristerei gilt der Spruch: Es gibt nichts richtiges im Falschen.
Sonst würde uns unser kriminelles Pack dann mit den lustigsten Rechtsstreiten überziehen: Der Kollege Panzerknacker soll Schadensersatz zahlen, weil er den Safe nicht in der zugesagten Zeit aufbekommen hat. Oder der Fluchtfahrer, weil dessen Fahrkünste doch überschaubar waren.

Nein, so etwas landet nicht vor Gericht.

Bei schmierigen Ärzten viel schlimmer:
Wer sagt denn, dass dieser nicht auch in anderen Fällen nur eine Kochsalzlösung spritzt, weil er das Medikament lieber über dunkle Kanäle verhöckern will und damit doppelt kassiert?

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