SoundResident schrieb am 15.11.2021 08:21:
"Theoretisch könnten die Betroffenen nun die Ärzte verklagen und wegen des nicht von ihnen genehmigten medizinischen Eingriffs Strafanzeige erstatten. Dabei müssten sie aber auch ihre Absicht offenbaren, eine Impfung nur vorgetäuscht haben zu wollen. Das wiederum würde für sie eventuell höhere Strafen als die Tat der Ärzte bedeuten."
Nachdem man gegen den Erklärten Willen des Patienten eigenmächtig einen invasiven Eingriff vorgenommen hat, die Kohle aber trotzdem kassiert hat?
Wohl eher nein
Wo kein Schaden ist, da keine Anklage. Im Zweifel zählt die Freiheit der Kunst!
yo
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2021 08:24).