SoundResident schrieb am 15.11.2021 08:21:
"Theoretisch könnten die Betroffenen nun die Ärzte verklagen und wegen des nicht von ihnen genehmigten medizinischen Eingriffs Strafanzeige erstatten. Dabei müssten sie aber auch ihre Absicht offenbaren, eine Impfung nur vorgetäuscht haben zu wollen. Das wiederum würde für sie eventuell höhere Strafen als die Tat der Ärzte bedeuten."
Nachdem man gegen den Erklärten Willen des Patienten eigenmächtig einen invasiven Eingriff vorgenommen hat, die Kohle aber trotzdem kassiert hat?
Wohl eher nein
Die Geld dürfte der kleinste Faktor sein, da die Vereinbarung in diesem Fall Sittenwidrig gewesen sein dürftig. Das ist ein Bagatelle im Vergleich zum Rest.
Wir haben auf Seiten des Arztes eine Behandlung gegen den Willen des Patienten - das zählt als Körperverletzung.
Wir haben auf Seiten des Patienten die Anstiftung zur Fälschung eines Eintrages im Impfausweis, was Dokumentenfälschung ist, wohlgemerkt an einem offiziellen Dokument. Die Frage ist wie genau der Impfausweis im griechischen Recht bewertet wird und welche Strafen es für Fälschungen geben kann. Durchaus möglich das man für Ausweisfälschung länger im Knast sitzen kann als für Körperverletzung.