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  • Schmarall

mehr als 1000 Beiträge seit 14.09.2006

Re: Es gab den erklärten Willen zur Spritze

Warum? Wenn dir der Arzt mit einem Skalpel die Haut aufschneidet und wieder zunäht ist (im Normalfall) auch kein bleibender Schaden da, und trotzdem ist es schwere Körperverletzung wenn du dazu nicht eingewilligt hast. Er muss da gar nichts von wegen Wirkstoff nachweisen.

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