Theoretisch könnten die Betroffenen nun die Ärzte verklagen und wegen des nicht von ihnen genehmigten medizinischen Eingriffs Strafanzeige erstatten. Dabei müssten sie aber auch ihre Absicht offenbaren, eine Impfung nur vorgetäuscht haben zu wollen. Das wiederum würde für sie eventuell höhere Strafen als die Tat der Ärzte bedeuten.
Hierzulande unterschreibt man eine Einwilligungserklärung bzw. ein Aufklärungsmerkblatt.
Da dürfte es schwierig werden nachzuweisen, dass man nicht geimpft werden wollte.