Normalerweise nicht. Letztlich müssen die Gemeinde/Stadträte den AQusgaben zustimmen.
Die Verwaltung kann nur über ein Budget selbst bestimmen, das vorher im Haushalt genehmigt worden ist.
Was aber geht ist, das die Verwaltungen der Landkreise, Bundesländern oder des Bundes die Gemeinden überstimmen können, z.B. bei Deponien usw. Da kann es vorkommen, das der Gemeinde/Stadtrat zwar ablehnt, aber die Landesverwaltung diesen Beschluss übergehen kann, bzw den gemeinde/Stadtrat verpflichtet zuzustimmen.