Sinerider schrieb am 30.11.2023 22:11:
Das ist nicht praktikabel und endet wie in Italien. Stell dir vor, du bist Minister in einer Regierung, handelst in Nachtsitzungen die sich über Wochen hinziehen mit den Koalitionspartnern einen Kompromiss aus, dem dann deine eigene Parteileute nicht zustimmen.
Wie lange wirst du das aushalten ohne das Handtuch zu werfen?
VII. Die Gesetzgebung des Bundes
Art. 76
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
Grundgesetz
VII. Die Gesetzgebung des Bundes
Art. 77(1) 1Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. 2Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
In den übrigen Parlamenten - Land, Kommunen - gilt gleiches!