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  • Peter

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Re: Gilt das Verbot für Handy als Verkehrsteilnehmer nicht auch in Deutschland?

SvenV schrieb am 03.03.2018 20:15:

Ich bin gerade etwas verwundert. Soweit mir bekannt ist, gilt das Verbot sich im Straßenverkehr mit dem Handy zu beschäftigen doch wohl für alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur für Autofahrer?

Wer als Fußgänger abgelenkt vom Telefonieren am Straßenverkehr teilnimmt, ist doch genauso mitverantwortlich für einen Unfall aufgrund seiner fehlenden Aufmerksamkeit, wie ein Autofahrer?

Für Motorrad, Mofa- und Radfahrer gilt das Handyverbot doch auch?

es geht nach der potentiellen Gefährung anderer, die bei jemandem mit Gefährt grösser ist. in Fußgänger kann nicht so ohne Weiteres andere verletzen. Ein Auto- oder Mopedfahrer schon, deshalb ja auch die Versicherungspflicht. Die allerdings bei Radfahrern, weil man sich politisch nicht traute, nicht velangt wird. (m.E. ein Fehler, schaut man mal, wie z.B. Botendienst-Radfahrer Querbeet düsen, ohne Rücksicht, nur auf Tempo. Oder falsch rum ne EInbahnstrasse fahren.)

Problematisch wird es bei Skatebordern, die mit Affenzahn durch die Gegen jumpen, oft ohne irgendeine Regel zu beachten.

Eigentlich sollte immer §1 der StVO gelten und bei allen im Kopf sein. Dann wäre vieles einfacher und stressfreier.

Das "Wer am Verkehr teilnimmt" ersetzen durch "Jeder"

§1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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