Isidorus schrieb am 04.03.2018 08:07:
Am Steuer ist es verboten, zu Fuß nicht.
Denn am Steuer mit dem Handy zu spielen gefährdet andere.Für ein Verbot zu Fuß fehlt die Rechtfertigung mit einem schützenswerten Rechtsgut.
Gilt dieses Rundumsorglospaket auch für Kinderwagenschieber?
Für Rollstuhlfahrer (motorisiert)?
Durch plötzliches Betreten der Straße kurz vor dem nächsten heranrollenden Auto, muss dieses abrupt bremsen, was bei regennasser Straße, noch mehr aber bei gefrorener oder teilgefrorener Straße zur großen Gefahr wird.
Wenn man einem Radfahrer vorne rein läuft, kann dieser stürzen und sich schwere Verletzungen zuziehen. Fällt er in den nebenan fließenden Kraftfahrverkehr, dann sinds auch mal die Elektroautos (!), die ein Leben beenden. Schuld hätte der Fußgänger.
Und zuletzt: wie lebensmüde muss man sein, sich ohne Absicherung im Verkehr zu bewegen?
Warum muss so ein das eigene Leben verachtendes Verhalten auchnoch verteidigt werden? Weil das Mordwerkzeuge wäre, und man diese besser garnicht benutzen soll?