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Re: Opferlose Straftaten

Isidorus schrieb am 04.03.2018 08:05:

Hier werden neue staatliche Abzockmöglichkeiten geschaffen, indem opferlose Straftaten definiert und verfolgt werden. Denn die Betreffenden gefährden nur sich selbst, niemanden sonst.

Dafür bekommst du rot, ich bin da allerdings voll bei dir.

Im Unfall-Fall, sollte es eine Strafverschärfung geben, jedoch nicht prophylaktisch. Ähnlich sehe ich das mit Alkoholgenuß. Auch da würde ich es vorziehen, wenn bei Vandalismus, Körperverletzung etc. der Alkoholgenuß nicht strafmildernd sondern strafverschärfend angerechnet werden würde.

Allerdings auch dort im Unfall-Fall, nicht prophylaktisch bei unauffälligen, nichtmotorisierten (!) Verkehrsteilnehmern. Mit Strafe für Alkoholgenuß bei Radfahrern, Skatern und Fußgängern, weil sie de Verkehr gefährden könnten, wäre die Gesetzgebung für meinen Geschmack viel zu nahe an der Scharia.

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