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  • Pikul

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Re: Schlichte Gleichheitsvorstellung

Kaschuge schrieb am 04.03.2018 14:11:

SvenV schrieb am 03.03.2018 20:30:

Verstehe ich nicht, Autofahrer bekommen doch auch keine Belehrung, sondern gleich ein saftiges Bußgeld? Ich dachte, vor dem Gesetz sind alle (Verkehrsteilnehmer) gleich? Aber dann scheint es auch hier ein paar "Gleichere" zu geben ;)

Das ist eine ziemlich naive Vorstellung von "Gleichheit". Natürlich sind Autofahrer und Fußgänger nicht gleich, weil von einem Autofahrer ein viel größeres Gefährdungspotential ausgeht als von einem Fußgänger. Deswegen gibt es ja auch eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Autos, nicht jedoch für Fußgänger.

Das Bußgeld dient auch der Gefahrenabwehr, es hat nicht nur den Zweck der nachträglichen Bestrafung.

Aber alle Verkehrsteilnehmer haben Vorsicht im Verkehr walten zu lassen.

STVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das impliziert für jeden Nichtfundamentalisten, dass man zwei seiner Sinne, Gesicht und Gehör, dem Straßenverkehr und nicht Shazam widmen muss.
Wenn so ein Smombie am Gehsteig mit dem Kopf gegen den Laternenmast rennt, ist das seine Sache. Es ist etwas Anderes, wenn er in den mit allen anderen Verkehrsteilnehmer geteilten Verkehrsraum eintritt.

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