SvenV schrieb am 03.03.2018 20:30:
Verstehe ich nicht, Autofahrer bekommen doch auch keine Belehrung, sondern gleich ein saftiges Bußgeld? Ich dachte, vor dem Gesetz sind alle (Verkehrsteilnehmer) gleich? Aber dann scheint es auch hier ein paar "Gleichere" zu geben ;)
Das ist eine ziemlich naive Vorstellung von "Gleichheit". Natürlich sind Autofahrer und Fußgänger nicht gleich, weil von einem Autofahrer ein viel größeres Gefährdungspotential ausgeht als von einem Fußgänger. Deswegen gibt es ja auch eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Autos, nicht jedoch für Fußgänger.
Das Bußgeld dient auch der Gefahrenabwehr, es hat nicht nur den Zweck der nachträglichen Bestrafung.