Ansonsten trägt der Autofahrer die volle Schuld, wenn ihm irgend so ein Smombie vor den Kühler latscht. Begeht der Smombie allerdings eine Straftat, die zu dem Unfall führt, kann man dem Autofahrer schlimmstenfalls noch eine Teilschuld zusprechen.
Der Fußgänger hat keinen rechtlichen Freibrief für jeden Blödsinn, nur weil er Fußgänger ist.