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Avatar von tzefix
  • tzefix

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2010

Vollkommen richtige Entscheidung.

Ansonsten trägt der Autofahrer die volle Schuld, wenn ihm irgend so ein Smombie vor den Kühler latscht. Begeht der Smombie allerdings eine Straftat, die zu dem Unfall führt, kann man dem Autofahrer schlimmstenfalls noch eine Teilschuld zusprechen.

Der Fußgänger hat keinen rechtlichen Freibrief für jeden Blödsinn, nur weil er Fußgänger ist.

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