Die zögerliche Bearbeitung führte zu der absurden Situation, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die FIU wegen des Verdachts der Strafvereitlung im Amt ermittelt und in der Kölner Behörde im Sommer 2020 sogar eine Haussuchung durchführte.
Im Zusammenhang zum Beispiel mit Schadenersatzforderungen gegen staatliche Organe ist personelle Unterbesetzung oder das Fehlen von Mitteln kein rechtsgültige Ausrede, welche den Beklagten vor Schadenersatzforderungen zu schützen vermag.
Im Zusammenhang mit Strafanträgen vermutlich schon eher, da ja der Vorsatz fehlt. Hier könnte wahrscheinlich lediglich darauf abgezielt werden, dass quasi binnen der "Triage", also der Auswahl der Fälle, welche bearbeitet werden und welche wegen Überlastung liegen bleiben, missbräuchlich vorgegangen wird.
Hier übrigens ein sehr interessanter Bericht zum Themenkreis der Geldwäsche:
https://www.youtube.com/watch?v=np_ylvc8Zj8&list=PL751ieVd-T8MMObVFs2f1iCvaQQ4ftWqC&index=9&t=1s