Kotenokchen schrieb am 20.01.2019 17:53:
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. [...] Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.
Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt derzeit 4.418,09 € monatlich.
Hui. Ca. 4500 Tacken. Monatlich. Steuerfrei. Zusätzlich. Cash in die Täsch. Ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen.
Ja, das ist einiges. Zu viel vielleicht. Hier sollte man jieber die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzen, oder gleich Dienstwohnungen stellen.
Aber: mit den 4500 Tacken zusätzlich bist Du von Gehaltsexzessen der "Leistungsträger" noch weit entfernt.
Gruss cronos