81 Abs. 1 Strafgesetzbuch beginnt übrigens mit " Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt..."
Immer wieder faszinierend, wie Forenten hier gesetzliche Regelungen völlig verzerrt oder sinnentstellt wiedergeben.
81 Abs. 1 Strafgesetzbuch beginnt übrigens mit " Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt..."
Immer wieder faszinierend, wie Forenten hier gesetzliche Regelungen völlig verzerrt oder sinnentstellt wiedergeben.