Darauf hatte ich gewartet.
Ich gebe Ihnen Ihre Anmache prustend zurück: zur Kernkompetenz gehört nicht nur das Lesen von Gesetzen - das beherrschen Sie. Wie ich übrigens auch. Das ANWENDEN ist aber das Thema. Wo habe ich behauptet, Uschi sei gerade dabei, mit Gewalt dies oder das zu machen? Ich weise darauf hin, was sie will, und auf das, was es bedeuten könnte. Da haben wir Zukunft, Konjunktive im Spiel. Aber dann ist der VERSUCH, ja die Planung strafbar. Und nun geht das Gezerre los. Wann beginnt jemand, Hochverrat zu begehen? Offensichtlich doch, bevor auch nur ein Schuss fällt. Reicht es, zu planen, bzw. zu sagen, man habe geplant, mit friedlichen Mitteln zu agieren? Ich erinnere an Schröder Fischer Scharping, die mittels eines Vorratsbeschlusses eine illegale Kriegshandlung begannen und dann sich brüsteten, "das Militärische enttabuisiert" zu haben.
So läuft das bei den Juristen.
Und dann gibt es noch die ganz braven Leute, die den jeweiligen Wendungen kreuzbrav folgen - am Ende stehen sie da und wissen gar nicht, wie das geschehen konnte.