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  • Tetzlaff

772 Beiträge seit 14.06.2015

Re: Die kleine Verschwörungstheorie für zwischendurch

Sinerider schrieb am 26.07.2023 22:02:

Juristisch wird zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung unterschieden. Eine Meinungsäußerung ist immer dann unproblematisch, wenn sie keine haltlosen Unterstellungen beinhaltet. Ab wann diese juristisch angreifbar sind, müssen Gerichte entscheiden.

Teile das doch bitte einmal denen mit, die ständig anderen das Nazitum und die Rechtsradikalität unterstellen.

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