ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 20.03.2024 17:01:
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Kann man weiter ausführen zu Beförderungen im öffentlichen Dienst (wird bei gleicher Qualifikation die Frau bevorzugt) oder im Familienrecht was Unterhalt und Sorgepflicht angeht.
Das kann man sicherlich noch sehr viel weiter ausführen. Bringt uns aber tatsächlich nicht weiter.
Die "geschlechtergerechte Sprache" schafft keine Gerechtigkeit, und das ist einfach mal ein Fakt. Denn sonst wäre die Ablehnung (laut ARD-Umfrage bis zu 90%) nicht so universell hoch. Das will keiner. Welche Gerechtigkeit soll hier geschaffen werden? Mal abgesehen davon: "Arbeiter:innen" mag ja vielleicht angedacht sein, männliche Arbeiter und weibliche Arbeiterinnen anzusprechen, aber wie wir alle gelernt haben (Trommelwirbel mit Kunstpause): es gibt mehr als nur zwei Geschlechter.
Die "geschlechtergerechte Sprache" diskriminiert diejenigen, die weder Mann noch Frau sind. So. Nun ist es gesagt.
Wenn also die alte "diskriminierende" Sprachregelung ersetzt wird durch etwas, was noch viel stärker diskriminiert, dann ist das unnötig wie ein Kropf und kann weg.