tzefix schrieb am 20.03.2024 16:45:
Schon als der CSU Oberpopulist in bayrischen Amtsstuben die Kreuzpflicht ausgerufen hatte, hatte er vergessen, in die Pflicht hineinzuschreiben, wie herum das Kreuz aufgehängt werden sollte...
Immer, wenn Du denkst es geht nicht blöder, dann kommt Söder! Und der kommt immer direkt aus der untersten Schublade.
Bis bald liebe Lesenden! Falls das Sternchen oder Binnen-I stört, kann man durchaus weiterhin kreativ sein und sich den Spaß die Menschen gerecht zu behandeln nicht nehmen lassen.
Das bleibt dir doch völlig unbenommen. Nur wenn Du Dein Gehalt vom bayerischen Steuerzahler bekommst, ist das Gendern für die Zeit der Berufsausübung eben untersagt. Du kannst es dann natürlich trotzdem machen, aber wenn ich ein gegendertes amtliches Schreiben bekommen sollte, werde ich den Absender anzinken. Und viele andere auch. Das dürfte berufliche Konsequenzen haben. Also, sei mutig!