Da ist klar geregelt:
Die schriftliche Kurzform der Doppelnennung wird den amtlichen Regeln folgend mit Schrägstrich und Ergänzungsstrich ‹§ 98 (2)› oder mit Klammern ‹§ 86› gebildet.
Mitarbeiter/-innen, Direktor/-in
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Geschlechtergerechter-Sprachgebrauch