Vor Kurzem las ich über einen Strafzettel, den die "KFZ haltende Person" erhielt.
Frage: Hielt sich diese Person im Augenblick des verabscheungswürigen Vergehens am Fahrzeug fest, war sie vielleicht sogar fahrbeeinträchtigt (untüchtig ist diskriminierend!), hatte sie sich als Zapfpistole definiert, die dem KFZ neue Lebenskraft spenden wollte?