... laut Gemeindeordnung gilt:
(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
(2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Also meint "Mitbürger" einen Einwohner ohne Wahlrecht. Ups!
... laut Gemeindeordnung gilt:
(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
(2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Also meint "Mitbürger" einen Einwohner ohne Wahlrecht. Ups!