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  • multicast (1)

90 Beiträge seit 13.03.2017

"Mitbürger" ist diskriminierend, denn ...

... laut Gemeindeordnung gilt:

(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.

(2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Also meint "Mitbürger" einen Einwohner ohne Wahlrecht. Ups!

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