Mein persönlicher Höhepunkt war das Gendern der kompletten Insolvenzordnung im Zusammenhang mit der zeitkritischen Reformierung aufgrund von Corona durch das Justiz-Ministerium, wobei durchweg ausschließlich die weibliche Form von Begriffen gewählt wurde. Z.B. sollte es statt Vorstand fortan Vorständin heißen, obwohl sogar in einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften geregelt ist, daß herkömmlich die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet werden soll.
In ihrem Genderwahn übersah die Bundesministerin für Justiz allerdings, daß dadurch der Entwurf der Insolvenzordnung von unbestimmten Rechtsbegriffen nur so wimmelte (es gibt die Legal-Definition des Vorstands im Aktiengesetz, aber eine Vorständin ist nirgends definiert) und das Gesetz dem Wortlaut nach nur für Frauen ("Schuldnerin", „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“) gegolten hätte. Jedem Nicht-Juristen ist klar, daß ein solchens Gesetz insofern unanwendbar und wohl auch in Gänze verfassungswidrig gewesen wäre. Aber der „Meilenstein für einen fortschrittlichen und effektiven Rechtsrahmen zur Unternehmenssanierung“ passierte ungehindert das Justizministerum und wurde erst während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens gestoppt. Wie üblich im Kabinett Merkel führte dieser Vorfall zu keinen persönlichen Konsequenzen.