Gilt die im Gesetz verankerte Ausnahme im Verteidigungsfall eigentlich rückwirkend, oder sind nur neue "Geschlechtsänderungen" während des V-Falls nicht mehr möglich?
Macht es Sinn, sich schonmal vorsorglich zur Frau erklären zu lassen? Außer einem Eintrag im Personalausweis hat es ja keine unmittelbaren Auswirkungen, und man könnte ganz normal als Mann weiterleben und trotzdem die Frauen-Vorteile bei Bedarf für sich beanspruchen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.06.2023 07:20).