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Avatar von /Rak
  • /Rak

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Re: Ausnahme im Verteidigungsfall

Lautgelegt schrieb am 22.06.2023 07:20:

Gilt die im Gesetz verankerte Ausnahme im Verteidigungsfall eigentlich rückwirkend, oder sind nur neue "Geschlechtsänderungen" während des V-Falls nicht mehr möglich?

Macht es Sinn, sich schonmal vorsorglich zur Frau erklären zu lassen? Außer einem Eintrag im Personalausweis hat es ja keine unmittelbaren Auswirkungen, und man könnte ganz normal als Mann weiterleben und trotzdem die Frauen-Vorteile bei Bedarf für sich beanspruchen.

Man kann sich den Aufwand sparen, wenn man einfach schon bei der Musterung entsprechend "untauglich" ist - dann unterliegt man der Wehrüberwachung erst gar nicht mehr.

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