Kalman schrieb am 21.06.2023 18:06:
Dabei schaltet man aber Vorteile frei:
- Einzug zum Wehrdienst, zB im Kriegsfall, ist raus
Das denkst du. Die Bullerbü-Regeln gelten nur im Friedensfall, im Kriegsfall gelten wieder die Regeln der realen Welt:
https://www.rnd.de/politik/sonderregelung-fuer-kriegsfall-einberufung-trotz-geaendertem-geschlecht-XJ3VBPSS4RMT7DE7Q67F436DCM.html