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  • Stanhelm

264 Beiträge seit 19.12.2015

Re: Warum nicht kollektív zum Frausein wechseln? Bringt nur Vorteile.

Gustav Albassi schrieb am 21.06.2023 18:24:

Kalman schrieb am 21.06.2023 18:06:

Dabei schaltet man aber Vorteile frei:
- Einzug zum Wehrdienst, zB im Kriegsfall, ist raus

Das denkst du. Die Bullerbü-Regeln gelten nur im Friedensfall, im Kriegsfall gelten wieder die Regeln der realen Welt:

https://www.rnd.de/politik/sonderregelung-fuer-kriegsfall-einberufung-trotz-geaendertem-geschlecht-XJ3VBPSS4RMT7DE7Q67F436DCM.html

Was in diesem Artikel allerdings nicht erwähnt wird: Das gilt nur, wenn das Geschlecht maximal 2 Monate vor dem "Spannungsfall" geändert wurde.

Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es
den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf
beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach
Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/224548/4d24ff0698216058eb758ada5c84bd90/entwurf-selbstbestimmungsgesetz-data.pdf

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