Beinhaltet dein Vorschlag dann auch die konsequente Abschaffung aller geschlechtsspezifischen Unterscheidungen in der Rechtsprechung und Behandlung der Bürger?
ART 3(2) GG RT, ART 12a GG, AGG, FüPoG I/II, 183 StgB, vom Familienrecht ganz zu schweigen...
Wenn nun ein derartiges Rechtsgebiet betroffen ist könnte man ansonsten natürlich auch vor jedem diesbezüglichen Vorgang eine medizinisch/psychologische Untersuchung der Prozessparteien anordnen, um dann festzustellen wie welche Norm für wen der Beteiligten anzuwenden ist. Dürfte die Anzahl entsprechender Verfahren stark reduzieren...
Aber warum so halbherzig? Was geht den Staat dein Alter an? Auch das sollte ich frei festlegen dürfen. Ich persönlich wechsle dann je nach Bedarf zwischen Strafunmündig und Rentner ;-)