xj12 schrieb am 22.06.2023 13:51:
Na ja, es ist ja nicht so, als wäre der Großteil der Bevölkerung von irgendwelchen Änderungen betroffen
Das ist etwas kurzsichtig.
Ich nehme als Quelle mal correctiv das ist glaube ich eine seriöse Quelle im heiseumfeld - wurde ja heute schon ein Beitrag von mir gesperrt - war zwar nur ein Bild - aber egal.https://correctiv.org/faktencheck/2022/07/19/selbstbestimmungsgesetz-bussgeld-falsche-geschlechtsbezeichnung/
Laut Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz könnte künftig ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden, wenn jemand gegenüber einer solchen Person „vorsätzlich oder fahrlässig den zuvor geführten Vornamen oder den früheren Nachnamen verwendet oder sich auf die vorherige Geschlechtszuordnung bezieht“ (Paragraf 7, Absatz 1, Satz 3). Demnach stellt die Ansprache einer Person mit ihrem „Deadname“, also dem abgelegten Vornamen, oder ihres früheren Geschlechts, eine Ordnungswidrigkeit dar.
So also wenn ich den Paul der sich als Frau fühlt und sich jetzt Paula nennt trotz seines männlichen Erscheinungsbildes mit Paul anspreche, kann er mich anzeigen.
Wenn Paul in die Frauensauna geht und ihn die Betreiberin rauswirft weil er ein Mann ist, ist sie auch dran. Schliesslich ist der Paul trotz Bart, Bierbauch und Penis ja eine Frau.
Haben Sie den von Ihnen verlinkten Artikel gar nicht gelesen?
Ich zitiere mal:
Bei einer versehentlich falschen Anrede einer Person mit dem falschen Geschlecht werde kein Bußgeld fällig, antwortet die Pressestelle der Bundestagsfraktion der Grünen auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck per E-Mail. Um als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld geahndet zu werden, müsse der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgen, „also stets schuldhaft“, bestätigt uns auch Rechtsanwalt Tümmler. Das heißt, die Person weiß um die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns.
Wenn Paula aussieht wie ein Paul kann man ihn auch mit Paul anreden. Wenn er dagegen Ihnen ganz konkret sagt, dass er mit Paula angesprochen werden möchte, dann ist das halt so.
Martin hat ja auch das Recht mit "Martin" angesprochen zu werden und nicht mit irgend einem Namen, den sich sein Gegenüber ausdenkt.
Die ganze Diskussion hat also gar nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht zu tun, sondern mit dem generellen Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.06.2023 15:06).