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  • ShootThemLater

mehr als 1000 Beiträge seit 10.09.2002

Re: Wir werden wohl nicht darum herumkommen

xj12 schrieb am 22.06.2023 15:26:

Bei einer versehentlich falschen Anrede einer Person mit dem falschen Geschlecht werde kein Bußgeld fällig, antwortet die Pressestelle der Bundestagsfraktion der Grünen

Und da must du jetzt nicht lachen?
Beweise doch mal dass das versehentlich war.

Ach ja

Haben Sie den von Ihnen verlinkten Artikel gar nicht gelesen?

habe ich, aber diese Aussage ist sinnlos, da du dann beweisen must, dass es ein Versehen war. Und dann bist du schon in den Mühlen. Dann noch die passende Richterin und zack - haste Bußgeld - und natürlich on Top ne Schmerzensgeld forderung.

Ähhh ... nein. So funktioniert Strafrecht nicht.

Es muss Dir nachgewiesen werden, dass Du schuldhaft gehandelt hast.

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