ShootThemLater schrieb am 22.06.2023 15:33:
xj12 schrieb am 22.06.2023 15:26:
Bei einer versehentlich falschen Anrede einer Person mit dem falschen Geschlecht werde kein Bußgeld fällig, antwortet die Pressestelle der Bundestagsfraktion der Grünen
Und da must du jetzt nicht lachen?
Beweise doch mal dass das versehentlich war.Ach ja
Haben Sie den von Ihnen verlinkten Artikel gar nicht gelesen?
habe ich, aber diese Aussage ist sinnlos, da du dann beweisen must, dass es ein Versehen war. Und dann bist du schon in den Mühlen. Dann noch die passende Richterin und zack - haste Bußgeld - und natürlich on Top ne Schmerzensgeld forderung.
Ähhh ... nein. So funktioniert Strafrecht nicht.
Es muss Dir nachgewiesen werden, dass Du schuldhaft gehandelt hast.
Der war jetzt gut, es schon niedlich das es immer noch Menschen gibt die unserem Rechtsystem vertrauen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.06.2023 17:10).