… wenn du nicht ansprechbar in der Notaufnahme liegst und es auf jede Minute ankommt. Dann sollte er (generisches Maskulinum) schon wissen, wie es anatomisch in deinem Körper aussieht.
Wenn er nämlich bei einer etwaigen Notoperation erst mal den Schnitt gesetzt hat und dabei merkt, daß die Person von der er dachte es sei ein (anatomischer) Mann, es (anatomisch) bis auf die primären Geschlechtsmerkmale aber eine Frau ist, dann könnte die evtl. bereits angeschnittene Gebärmutter für weitere, unnötige Komplikationen sorgen.
Mir persönlich ist es echt egal, was jeder für sich sein möchte. Zumal, wie im Artikel ja beschrieben, die Zahl der „Betroffenen“ gesamtgesellschaftlich vernachlässigbar ist. Es gibt wahrscheinlich mehr Kegelclubs in Deutschland als Transsexuelle.
Ob dann wirklich solch ein Gesetz sein muss, kann ich nicht wirklich beurteilen. Es ist jedenfalls nicht repräsentativ für das gesamte Volk.
Die Lösung, dem Wunsch desjenigen an definierte Bedingungen zu knüpfen, erachte ich persönlich jedenfalls für vernünftiger.
Jeder soll selbstverständlich so leben wie er mag und dazu auch die Chance haben. Willkür ist aber im Zusammenhang mit der Legislative immer eine heikle Sache und da die Zahl sehr überschaubar ist, würde ich das Thema auch rechtlich weiterhin als eine eher individuelle Möglichkeit behandeln, die an Bedingungen geknüpft ist. Vielleicht sollten die sich erst mal daran abarbeiten. Das hat auch nichts mit einem etwaigen Schutz von Minderheiten zu tun.
Das fängt dann allerdings auch zeingend mit einer festgelegten Definition verschiedener Begrifflichkeiten an.
Wenn Kinder im Biologie Unterricht z.B. lernen, daß es 2 (männlich und weiblich) bzw. in seltenen Fällen 3 (der sog. Zwitter) Geschlechter gibt, um zu Hause dann zu erfahren daß es noch unzählige andere Geschlechter gibt, dann ist allein dieser Begriff schon nicht eindeutig definiert. Das sollte in meinen Augen aber schon eindeutig sein. Noch können sich nun mal Menschen nur fortpflanzen, also biologisch die Art erhalten, indem die Eizelle eines Geschlechts mit dem Erbgut des anderen Geschlechts befruchtet wird.
Wenn sich jemand nicht damit identifiziert, ist das -wie bereits mehrfach betont- sein gutes Recht und in jedem Fall auch zu respektieren. Dabei aber dann von „Geschlecht“ zu reden, ist m.E. aus den genannten Gründen eher irreführend. Ich würde da zum Beispiel eher von einem Gefühl sprechen. Die Software (Geist) ist also in diesen Fälle nicht mit der Hardware kompatibel (Körper). Zumindest im Sinne biologischer Prozesse d.h. im Sinne der allgemein anerkannten Wissenschaft.
Gruß, Baxter