Um das Buch in der Universitätsbibliothek ausleihen zu dürfen, musste man eine Begründung vorweisen können, die normalerweise mit einer historischen Arbeit zu tun haben sollte. Also, nicht jeder und nicht sofort. Obwohl Sie Recht haben mit dem Wiederverkauf und Besitz der alten Bücher, befindet man sich hier in einer Grauzone, die bei einer "Verbreitung" zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung führen könnte. Das Buch im Internet zu finden war zwar möglich, aber mit einem späteren Besuch von Herren in Schwarz auch möglicherweise verbunden, und einem Eintrag in dem Schicksalsbuch der NSA sowieso.
Und es ernsthaft zu lesen, oh meine Güte, danach dass Herr Autor Herrn Speer gegenüber im Privatgespräch im Jahre 1944 gesagt haben soll, das die Inhalte schon damals alle total veralten seien…
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.11.2016 00:00).