Grundsätzlich gehören Bescheidungen, sofern diese nicht aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig sind, vor der Vollendung des 18 Lebensjahrs verboten. Und zwar unabhängig welches Geschlecht das zu beschneidende Kind / Jugendliche hat.
Was ein erwachsener Mensch für sich selbst und ohne Druck von außen Entscheidet ist wieder etwas anderes. Aber auch hier sollte vor einem solchen Eingriff umfassend aufgeklärt werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.02.2024 16:21).