Ansicht umschalten
Avatar von Emrymer
  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Man könnte das Buch lesen, da stehen alle Antworten drin ;-)

Hä?!

Das Buch lesen könnte alle Fragen beantworten 😛.

Der Empfänger stammt aus einer Umgebung, in der Bluttransfusionen grundsätzlich abgelehnt werden. Aber eine reicht nicht, und zum Zeitpunkt, als die zweite fällig ist, ist er über 18 und kann sie selbstbestimmt ablehnen. Hätte man den Willen des Empfängers und seiner Umgebung respektiert, wäre er einige Monate zuvor gestorben. Aber er wäre ein Teil seiner Gruppe geblieben, mit den sozialen Vorteilen, die das nun mal hat.

Juristisch war die Juristin zweifellos im Recht. Man hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Mitmenschlichkeit, weder von der einen Seite noch von der anderen...
Aber greift dann

Nicht die Gesundheit eines Kindes.

eventuell zu kurz, wenn man sie auf die physische Gesundheit reduziert und die psychische ausblendet? Denn es ist absehbar psychisch nicht gut, gegen seinen Willen aus seiner sozialen Gruppe herausgerissen zu werden in eine Umgebung, die einem mit konsequenter Ablehnung begegnet. Aber das ist, wie gesagt, halt nicht "justiziabel".

Bewerten
- +
Ansicht umschalten