choke schrieb am 02.02.2024 09:36:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 02.02.2024 09:31:
Haben nicht beide Geschlechter ein Recht auf körperliche Unversehrtheit ?
Selbstverständlich nicht. Für's 'Vaterland' zu sterben ist beispielsweise nur für ein Geschlecht gesetzliche Verpflichtung. Zufällig das gleiche, dem man im Säuglingsalter auch ungestraft Körperteile amputieren darf.
Grundsätzlich müsste das "Männer" aus Art 12a des Grundgesetzes Raus. Denn eigentlich verstößt das Gegen Art 3, weil das eine Ungleichbehandlung ist.
Gilt aber immerhin erst für volljährige Männer. Und dem Kriegsdienst kann man sich verweigern. Stimmt also nicht ganz ;)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.02.2024 10:18).