ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 02.02.2024 10:16:
Grundsätzlich müsste das "Männer" aus Art 12a des Grundgesetzes Raus. Denn eigentlich verstößt das Gegen Art 3, weil das eine Ungleichbehandlung ist.
Gilt aber immerhin erst für volljährige Männer. Und dem Kriegsdienst kann man sich verweigern. Stimmt also nicht ganz ;)
Mal sehen, was das wert ist, wenn "der Russe kommt".
Grundsätzlich besteht die Wehrpflicht aber weiter und auch Ersatzdienstleister sind weiterhin zu Zwangsarbeit verpflichtet, wenn das gegenwärtig auch nicht zur Anwendung kommt. Die aufgewendete Zeit und das verlorene Einkommen kommen nicht wieder.
Frauen dagegen sind grundsätzlich vom Zwang zum Kriegsdienst ausgenommen.