choke schrieb am 02.02.2024 11:11:
ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 02.02.2024 10:16:
Grundsätzlich müsste das "Männer" aus Art 12a des Grundgesetzes Raus. Denn eigentlich verstößt das Gegen Art 3, weil das eine Ungleichbehandlung ist.
Gilt aber immerhin erst für volljährige Männer. Und dem Kriegsdienst kann man sich verweigern. Stimmt also nicht ganz ;)Mal sehen, was das wert ist, wenn "der Russe kommt".
Ziemlich abstrakte Gefahr, zumindest in Deutschland. Da müsste er erstmal andere Natomitglieder angreifen um dann "nach Deutschland zu kommen."
Und das wird der Russe nicht machen. Zumindest glaube ich nicht, dass die so doof sind.
Grundsätzlich besteht die Wehrpflicht aber weiter und auch Ersatzdienstleister sind weiterhin zu Zwangsarbeit verpflichtet, wenn das gegenwärtig auch nicht zur Anwendung kommt. Die aufgewendete Zeit und das verlorene Einkommen kommen nicht wieder.
Simmt alles
Frauen dagegen sind grundsätzlich vom Zwang zum Kriegsdienst ausgenommen.
Und das gehört geändert, entweder alle oder keiner.
BTW wir driften vom Thema ab. Eigentlich ging es ja um Geschlechtsverstümmelung. Wobei hier ein generelles Verbot für medizinisch nicht notwendige Beschneidungen alle Kinder und Jugendlichen unter 18 her muss, egal ob Mädchen oder Jungen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.02.2024 11:27).